Allgemeine Geschäftsbedingungen


Fotogeschäft „
Foto-Service Kepper
Inh. Markus Martin Klingberg
Werth 2
42275 Wuppertal

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

1. Dem Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg zum Schadensersatz.

7. Die Negative/Dateien verbleiben beim Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg. Eine Herausgabe der Negative/Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet das Fotogeschäft „Rund ums Foto-Service Kepper / Markus Klingberg für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2 . Das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg verwahrt die Negative / Bilddaten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative / Bildaten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

5. Das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg archiviert die Bilddaten Ihrer Aufnahmen/Aufträge etc. für ein Jahr, nur in dieser Zeit können Sie nachbestellen. Falls Ihre Bilddaten in meinem Archiv vorzeitig durch Defekte oder höhere Gewalt unlesbar sind, ist das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg nicht haftbar.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt das Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg dem Auftraggeber Bilder /Bilddaten aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg vorbehalten.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotogeschäftes „Foto-Service Kepper / Markus Klingberg, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg bestätigt worden sind. Das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, das Foto-Service Kepper / Markus Klingberg auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg .

4. Das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass das Fotogeschäft Foto-Service Kepper / Markus Klingberg ihm Datenträger,Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat Foto-Service Kepper / Markus Klingberg dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von Foto-Service Kepper / Markus Klingberg verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotogeschäftes Foto-Service Kepper / Markus Klingberg als Gerichtsstand vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Januar 2022.

Alle früheren AGBs vom Foto-Service Kepper verlieren ihre Gültigkeit.

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